Viele Menschen beschäftigen sich im Laufe ihres Lebens mit der Frage, wie ihr Vermögen geordnet und sicher übertragen und erhalten werden kann. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, die aber für die konkrete Familien- und Vermögenssituation, insbesondere wenn Betriebsvermögen betroffen ist, nicht ideal sein muss. Wir helfen Ihnen – in enger Abstimmung mit steuerlichen Beratern – bei der individuellen und planvollen Gestaltung der Erbfolge durch Testamente oder Erbverträge.
Daneben entwerfen und beurkunden wir Übertragungsverträge, wenn einzelne Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie übergeben werden sollen. Nach einem Erbfall betreuen wir Angehörige bei der Beantragung von Erbscheinen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Verträgen zur Erfüllung von Vermächtnissen sowie Erbausschlagungen.