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Erbrecht

Viele Menschen beschäftigen sich im Laufe ihres Lebens mit der Frage, wie ihr Vermögen geordnet und sicher übertragen und erhalten werden kann. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, die aber für die konkrete Familien- und Vermögenssituation, insbesondere wenn Betriebsvermögen betroffen ist, nicht ideal sein muss. Wir helfen Ihnen – in enger Abstimmung mit steuerlichen Beratern – bei der individuellen und planvollen Gestaltung der Erbfolge durch Testamente oder Erbverträge.

Daneben entwerfen und beurkunden wir Übertragungsverträge, wenn einzelne Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie übergeben werden sollen. Nach einem Erbfall betreuen wir Angehörige bei der Beantragung von Erbscheinen, Erbauseinandersetzungsverträgen, Verträgen zur Erfüllung von Vermächtnissen sowie Erbausschlagungen.

Die Mitarbeiterin Nicole Havixbeck sitzt an ihrem Arbeitsplatz und schaut auf den Bildschirm
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Notare
Dr. Gerrit Wenz
Dr. Michael Schüller
0211 – 513444-0
notare@­wenzschueller.de
Eine Urkunde des Notariats, auf der ein Stift liegt

Unsere Beratung und Beurkundung umfassen im Einzelnen:

  • Gestaltung der Erbfolge durch Testamente und Erbverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Aufnahme von Erbscheinsanträgen sowie Anträgen zur Erteilung europäischer Nachlasszeugnisse
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Verträge zur Erfüllung von Vermächtnissen
  • Pflichtteilsregelungen nach dem Erbfall
  • Erbausschlagungen

Weitere Tätigkeitsbereiche

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Immobilienrecht

Kaufverträge, Übertragungsverträge …
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Gesellschaftsrecht

GmbH, KG, AG …
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Familienrecht

Eheverträge, Vorsorgeurkunden …
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Internationales

Apostillen, Legalisationen …
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Sonstiges

Vollmachten, Beglaubigungen …

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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